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   BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B   

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https://dejure.org/2021,36565
BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B (https://dejure.org/2021,36565)
BSG, Entscheidung vom 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B (https://dejure.org/2021,36565)
BSG, Entscheidung vom 11. August 2021 - B 5 R 171/21 B (https://dejure.org/2021,36565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand 14.10.2020) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand 14.10.2020) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B

    Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B
    Damit ist kein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag bezeichnet (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 373 ZPO ; s dazu auch BSG Beschluss vom 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand 14.10.2020) .
  • BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche

    Auszug aus BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B
    Zudem hat die Klägerin auch nicht aufgezeigt, dass sie ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten hat (zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 10.02.2022 - B 5 R 276/21 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Eingriffen an

    Mit ihrer Behauptung, die Beweisanträge seien "ausdrücklich aufrechterhalten" worden, legt die Klägerin schließlich nicht anforderungsgerecht dar, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 18.01.2023 - B 5 R 181/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ungeachtet dessen legt der Kläger nicht ausreichend dar, sein Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 09.08.2022 - B 5 R 120/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Zudem legt sie nicht genügend dar, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfahrensrüge im

    Ungeachtet dessen legt die Klägerin nicht dar, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 10.02.2022 - B 5 R 260/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Mit dem Vortrag, dem LSG die abweichende Einschätzung ihres behandelnden Psychiaters und Psychotherapeuten "auch kurz vor der Entscheidung nochmals mitgeteilt (Bl 373 ff d.A.)" zu haben, zeigt die Klägerin schließlich nicht ausreichend auf, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
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